
Alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen von der Krankenkasse im Voraus genehmigt werden.
Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Antrag.
Die Genehmigung muss bei jeder Fahrt dem Fahrer vorgelegt werden.
Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus
Für diese Fahrten ist eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse notwendig.
Bei jeder Fahrt zeigen Sie die Genehmigung dem Fahrer. Weiterhin ist für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastbarkeitsgrenze im Taxi bar bezahlt werden. Nach Ableistung des Eigenanteils ( 1% bzw. 2% des Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen
Für jede Fahrt ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Der gesetzliche Eigenanteil bar muss für jede Fahrt bezahlt werden. Bei Vorlage eine Befreiungsausweises oder entsprechender Erklärung der Krankenkasse wird kein Eigenanteil erhoben.
Dialysepatienten
Fahrten zur Dialysebehandlung müssen schriftlich von der Krankenkasse genehmigt werden.
Für die Fahrten ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der Eigenanteil muss im Taxi bar bezahlt werden. Der zuzahlende Betrag richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastbarkeitsgrenze wird kein Eigenanteil mehr verlangt. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, erhalten Sie von uns eine Listennummer. Unter Angabe Ihrer persönlichen Listennummer werden Vorbestellungen und Änderungen ihrer Fahrzeiten vorgenommen.
Strahlen-/Chemotherapie
Fahrten zur Strahlen-/Chemotherapie müssen schriftlich von der Krankenkasse genehmigt werden.
Eine ärztliche Verordnung und Anlage zur Verordnung der Krankenbeförderung ist ebenfalls erforderlich.
(Serienfahrten). Alle Ihre Wünsche oder Änderungen bezüglich Ihrer Taxifahrt werden gerne im Büro der Taxizentrale unter der Rufnummer: 03641/458845 entgegen genommen. Der gesetzliche Eigenanteil muss je nach Genehmigung der Krankenkasse bei der ersten und letzten Fahrt bezahlt werden bzw. bei jeder Fahrt bar bezahlt werden. Bei Vorlage eines Befreiungsscheines entfällt der Eigenanteil.
Fahrten zu stationären Behandlungen Einlieferung
oder Entlassungen bei
Krankenaufenthalten von mehr als einen Tag
Eine ärztliche Verordnung und Anlage zur Verordnung der Krankenbeförderung ist erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi selbst bar bezahlten werden.
Bei Vorlage eines Befreiungsscheines entfällt der Eigenanteil.
Kostenträger: Berufsgenossenschaft, Krankenhäuser, Unfallkasse, Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Eine ärztliche Verordnung und Anlage zur Verordnung der Krankenbeförderung ist erforderlich.
Der Eigenanteil entfällt.
Gesetzlicher Eigenanteil
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10% des Fahrpreises,
jedoch mindestens 5 Euro aber höchstens 10 Euro.
Lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
Der ausgestellte Befreiungsschein ist immer nur bis zum Ende laufenden Kalenderjahr gültig.
Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse folgende Angaben:
- Ihre Krankenkasse -
- Name, Anschrift und Geburtsdatum -
- Nummer des Befreiungsscheines -
- Ihre Unterschrift auf der Verordnung -
- Ärztliche Verordnung -
Rufen Sie uns an!
(03641) 458888